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hochpathogener Typ H5N8 der Vogelgrippe nachgewiesen!

Das Veterinäramt hat die Meldung bekommen, dass bei einem verendeten Schwan am Banter See die aviäre Influenza (AI) nachgewiesen wurde.

Daraufhin wurde um den Banter See herum ein Gebiet von mindestens einem Kilometer als Sperrbezirk und von mindestens drei Kilometern als Beobachtungsgebeit festgelegt.

Für den Sperrbezirk (südlicher Teil Wilhelmshaven) gelten für mindestens 21 Tage folgende Regeln:

  • Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden.

  • Bruteier dürfen aus dem Bestand nicht verbracht werden.

  • Frisches Geflügelflsich, Fleischerzeugnisse oder Fleischzubereitungen, dass von Hausgeflügel oder Federwild gewonnen wurde, darf nicht aus dem Bestand verbracht werden.

  • Tierische Nebenprodukte wie Stallmist etc. dürfen aus dem Bestand nicht verbracht werden.

  • An den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, müssen Matten oder sonstige Bodenauflagen ausgelegt werden und mit einem wirksamen Desinfektiosnmittel getränkt und damit stets feucht gehalten werden.

  • Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden

  • Die Jagd auf Federwild ist untersagt.

  • Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Straßen des Fernverkehrs befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.

  • Hunde- und Katzenhalter haben sicherzustellen, dass die Tiere im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen

Es gelten folgende Regeln gemäß der Geflügelpestverordnung für das Beobachtungsgebiet (alle Gebiete östlich der A 29 der Städte Wilhelmshaven und Schortens sowie der Gemeinden Sande und Zetel:
  • Für die Dauer von mindestens 15 Tagen darf Hausgeflügel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

  • Für die Dauer von mindestens 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung oder Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.

  • Für die Dauer von mindestens 30 Tagen dürfen vom Menschen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.

  • Hunde- oder Katzenhalter haben sicherzustellen, dass die Tiere im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den

Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Olympiastr. 1
Gebäude 6a
26419 Schortens
(TCN-Gelände, Zufahrt Tor 1)
Tel: 04421/7788-0
Fax: 04421/7788-770
E-Mail: veterinaeramt@jade-weser.de

 

Geflügelpest - Aktuelle Lage zur Geflügelpest

 
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