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TIERARZT
Dr. R. MICHLING
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Zum 8. Juli 2008 tritt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Sie löst die bisherige GOT aus 1999 ab. Mit der Neufassung der GOT werden die Einfachsätze um 12% angehoben und der Ostabschlag abgeschafft. Alle in eigener Praxis niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die GOT-(Mindest-)sätze einzuhalten."
Die Gebührenordnung für Tierärzte
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Durch eine Allgemeine Untersuchung stellt der Tierarzt die Narkosefähigkeit des Patienten fest.
Für den Eingriff wird eine Injektionsnarkose gewählt, d.h. das Tier erhält ein flüssiges Narkosemittel, das ihm gespritzt wird. Nach der Kastrationsoperation braucht das Tier zum Schutz vor Infektionen ein Antibiotikum, das ihm durch eine Injektion unter die Haut verabreicht wird.
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Das Beispiel zeigt: der in der GOT aufgeführte Begriff "Kastration" bezeichnet lediglich den operativen Eingriff, nicht aber alle Maßnahmen, die zur Durchführung einer Kastration notwendig sind.
Zu den Grundleistungen einer tierärztlichen Praxis gehört immer eine Untersuchung des Patienten, alle weiteren Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Erst-Untersuchung ab. Würde der Tierarzt Anzeichen einer Herzerkrankung feststellen, müssten zunächst Herz und Kreislauf eingehender untersucht werden. Möglicherweise könnte ein anderes Narkoseverfahren erforderlich sein und eine intravenöse Infusion notwendig werden, um bei einem narkoseempfindlichen Risikopatienten die Kastration ohne Gefährdung durchzuführen. Solche individuellen medizinischen Leistungen können im Gebührenverzeichnis nicht mit Pauschalpreisen berücksichtigt werden.
Gebühren
Tierärztliche Leistungen dürfen nur mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Innerhalb dieses Rahmens kann der Tierarzt den Multiplikationsfaktor nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles (z.B. erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Operationen, örtliche Verhältnisse, nächtliche Einsätze) bestimmen. Über- und Unterschreitungen dieses Gebührenrahmens sind nur in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Für einige tierärztliche Leistungen, die wesentlich durch einen Zeitfaktor bestimmt sind (z.B. Befunderhebung in der Tierverhaltenstherapie oder bei Naturheilverfahren), kann eine zusätzliche Zeitgebühr berechnet werden. Auf den möglicherweise entstehenden Zeitaufwand muss vor der Behandlung hingewiesen werden. Die Zeitgebühr beträgt 12,78 € / 15 Minuten.
Arzneimittel
Angewendete und abgegebene Arzneimittel müssen nach der geltenden Arzneimittelpreis-Verordnung in Rechnung gestellt werden.
Materialien
Verbrauchsmaterialien wie z.B. Einmalspritzen, Kanülen, Tupfer, Nahtmaterial sind in den Gebührensätzen nicht enthalten und dürfen daher gesondert abgerechnet werden.
Barauslagen
Portogebühren für Laborversand und ähnliche Auslagen dürfen ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Fahrtkosten
Für Besuche und den damit verbundenen Zeitaufwand erhalten Tierärzte Wegegeld in Höhe von 2,05 € je Doppelkilometer , mindestens jedoch 7,67 € (tagsüber). Nachts, an Feiertagen und Wochenenden sind 3,07 € je Doppelkilometer, mindestens jedoch 10,23 € zu veranschlagen.
Mehrwertsteuer
Für tierärztliche Leistungen ist ebenso wie für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien Mehrwertsteuer zu berechnen. Da die Gebührensätze der GOT keine Mehrwertsteuer enthalten, muss diese gesondert hinzugerechnet werden.
Kann ich eine Rechnung verlangen?
Sicher wird Ihr Tierarzt Ihrem Wunsch gerne nachkommen, auch wenn ihm die GOT das Ausstellen einer Rechnung nicht direkt vorschreibt. Das Dokument sollte mindestens enthalten:
Sie können vom Tierarzt verlangen, dass er die Rechnung noch weiter aufgliedert.
Kann ich einen Kostenvoranschlag bekommen?
Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und sich daraus ergebender Behandlungen wird Sie Ihr Tierarzt gerne informieren. Ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn ist in der tierärztlichen Praxis jedoch nicht möglich, weil sich tierärztliche Behandlungen und Eingriffe individuell nach dem Zustand des Patienten richten.
Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?
Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.
Muss ich die Behandlungskosten für ein verletztes Fundtier zahlen?
Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wer in einem solchen Fall letztendlich die Kosten zu tragen hat, ist nicht immer klar, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dafür leider nicht.
In unserer Praxis gilt:
Der Auftraggeber muss für die Kosten aufkommen.
siehe auch hier
Kann ich eine tierärztliche Rechnung prüfen lassen?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben, sprechen Sie bitte Ihren Tierarzt offen darauf an. Er wird Ihnen gerne ausführliche Erläuterungen geben. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, ist die zuständige Landestierärztekammer der Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
In Anlehnung an: Bundesverband praktischer Tierärzte e.V., Dr. med. vet. Bärbel Koop, bpt
Die vollständige Gebührenordnung (GOT) finden sie hier.
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