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TIERARZT
Dr. R. MICHLING
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Stand 05.2006 Die neuen Regelungen haben das Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erheblich vereinfacht. Für nahezu alle Mitgliedsstaaten gelten einheitliche Bestimmungen. Wenn Sie aus einem so genannten Drittland, dessen Tollwutstatus nicht der EU entspricht (siehe Bestimmungen für "Drittländer") ein nicht geimpftes Tier mitbringen, muss es zum Schutz vor Tollwut für mindestens vier Monate in amtliche Quarantäne. Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
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| Wichtig: bei der Einreise in diese EU-Länder aus Nicht-EU-Ländern, deren Tollwutstatus nicht dem der EU entspricht (siehe Bestimmungen zu "übrige Drittländer", muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut durchgeführt werden und im Heimtierpass eingetragen werden. |
| Belgien | es besteht allgemeine Leinenpflicht Weitere Informationen: Belgische Botschaft |
| Dänemark | die Mitnahme von Pit Bull Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten |
| Deutschland | die Einfuhr der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier ist verboten |
| Estland | keine weiteren Bestimmungen Weitere Informationen: Botschaft von Estland |
| Finnland | max. 30 Tage vor der Einreise ist eine Behandlung gegen Bandwürmer mit Praziquantel durchzuführen, die im EU-Heimtierausweis eingetragen wird Weitere Informationen: Finnische Botschaft |
| Frankreich | Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Die Mitnahme von Kampfhunden (Pit Bulls, Boerbulls und Tosas) ist verboten Weitere Informationen: Französische Botschaft |
| Griechenland | keine weiteren Bestimmungen Weitere Informationen: Griechische Botschaft |
| Italien | Maulkorb und Leine sind mitzuführen Weitere Informationen: Italienische Botschaft |
| Lettland/Litauen/Luxemburg | keine weiteren Bestimmungen Weitere Informationen: Litauische Botschaft |
| Niederlande | die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbull-Terrier ist verboten, mit ähnlichen aussehenden Bullterrier-Rassen wie American-Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier-Rassen dagegen erlaubt. Bei letztgenannten Bullterrier-Rassen gilt Maulkorb- u. Leinenpflicht. Weitere Informationen: Niederländische Botschaft |
| Österreich | Hunde über 50 cm Schulterhöhe sind in der Öffentlichkeit an der Leine zu führen. Die Mitnahme eines Maulkorbes wird empfohlen. Weitere Informationen: Österreichische Botschaft |
| Polen/Portugal | keine weiteren Bestimmungen Weitere Informationen: Polnische Botschaft |
| Slowakei | Maulkorb und Leine sind mitzuführen Weitere Informationen: Slowakische Botschaft |
| Republik Slowenien | Maulkorb und Leine sind mitzuführen Weitere Informationen: |
| Spanien | Für potentiell gefährlich geltende Hunde (z.B. Pit Bull Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang. Weitere Informationen: Spanische Botschaft |
| Tschechische Republik | Maulkorb und Leine sind mitzuführen Weitere Informationen: Tschechische Botschaft |
| Ungarn | Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten Weitere Informationen: |
| Zypern | Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten |
für die Einreise nach Irland, Großbritannien, Malta und Schweden gelten übergangsweise, zunächst bis Juli 2008 weiterhin die bisherigen schärferen Anforderungen an die Tollwutimpfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken.
Heimtiere, die aus EU-Mitgliedsstaaten nach Großbritannien, Irland und Schweden einreisen, müssen
Es muss mit einer Vorbereitungszeit von bis zu 7 Monaten gerechnet werden!
Hunde und Katzen, die jünger als drei Monate sind,
dürfen nur dann in diese Staaten einreisen, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung erteilt. Darüber hinaus dürfen Großbritannien (GB), Irland (IR) und Schweden (S) zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren weitergehende Anforderungen stellen.
Weitere Informationen dazu unter:
www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm (Malta, Großbritannien)
www.agriculture.gov.ie (Irland)
www.sjv.se/net/SJV/Home (Schweden)
Für die Einreise gelten immer nur die Auflagen und Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Sie sind jeweils aktuell bei Ihrem Reiseunternehmer oder den Konsulaten der Zielländer zu erfragen.
für die Wiedereinreise unterscheidet man bei Drittländern zwei Ländergruppen:
Für Heimtiere, die aus Drittländern wie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, dem Vatikan oder gelisteten Drittländern (http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/list_third_de.htm) in EU-Mitgliedstaaten (außer Großbritannien, Irland und Schweden) reisen, gelten die Bestimmungen wie unter (1a).
Heimtiere, die aus nicht gelisteten Drittländern (Tollwutsituation unklar) z.B., Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien und Mexiko in die EU-Mitgliedsstaaten reisen, müssen:
| Achtung: Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden! Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden. Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden. Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
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Bitte beachten Sie auch, dass nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Andernfalls gelten auch für Privattiere die Handelsbedingungen der EU.
Für die Ersteinreise nach Deutschland, wenn also ein Tier aus einem Urlaubsland mitgebracht wird, muss die Tollwut-Antikörperbestimmung mind. 3 Monate vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. Außerdem ist für diese Tiere ein von der EU in Form und Inhalt festgelegtes amtliches Gesundheitszeugnis nötig. Junge Tiere können die vorgeschriebenen Einreisebedingungen frühestens mit sieben Monaten erfüllen.
Für die Einreise nach Deutschland gilt:
Bei Hunde und Katzenwelpen, die vom Muttertier begleitet werden, muss dieses die EU-Reisebedingungen erfüllen.
Kommt ein Welpe ohne Muttertier, muss er mit Mikrochip gekennzeichnet sein und von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein, zusammen mit einer Bestätigung des ausstellenden Tierarztes mit folgendem Wortlaut:
"Der Tierhalter hat mir gegenüber versichert, dass das betroffene Tier seit seiner Geburt am Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen zu sein."
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