Tierärztekammern
Die Tierärztekammern (TÄK) oder Landestierärztekammern (LTK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage des Landesrechts, den Heilberufe-Kammergesetzen, übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus.
Aufgaben der Tierärztekammern sind:
Erstellung der Berufsordnung |
Überwachung der Einhaltung des tierärztlichen Standesrechts |
Angebote und Kontrolle der tierärztlichen Fort- und Weiterbildung |
Schlichtung von Streitigkeiten unter Tierärzten |
Überwachung der Ausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) |
Anerkennung von Fachtierarztbezeichnungen, Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen bei Tierärzten |
Überwachung der Einhaltung der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) |
Begehung und Zulassung von Tierärztlichen Kliniken |
Zertifizierung von Qualitäts-Managementsystemen (QM) in Tierarztpraxen und Tierkliniken |
Einrichtung und Überwachung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Versorgungswerke für Tierärzte als standesrechtliche Rententräger) |
Mitglieder oder Delegierte von Tierärztekammern wirken in anderen staatlichen und gesellschaftlichen Gremien mit, so z. B. in Landesgesundheitsräten, Tierschutzräten u. Ä.
In Deutschland führt jedes Bundesland eine eigene Tierärztekammer. Einzige Ausnahme hiervon ist Nordrhein-Westfalen (hier besteht die Kammer aus der TÄK Westfalen-Lippe und TÄK Nordrhein).
Jeder Tierarzt (mit Approbation) ist Pflichtmitglied in der für seinen Tätigkeitsbereich zuständigen Landeskammer: