Zum 1. Juli 2011 tritt das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden in Kraft.
Was bedeutet dies nun für Hundehalter?
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Elektronische Kennzeichnung (Chip)
Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muss elektronisch mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden.
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Haftpflichtversicherung
Für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, wird es verpflichtend, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschliessen.
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Sachkundenachweis ab 1. Juli 2013
Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Wer nachweisen kann, dass er während der vergangenen 10 Jahre für zwei Jahre einen Hund hatte, braucht dies nicht.
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Mitteilungspflicht ab 1. Juli 2013
Bis 2013 wird ein zentrales „Hunde-Register" in Niedersachsen eingeführt. Hierzu sind dann Angaben über den Hundehalter und den Hund zu machen.
Das Hunderegister Niedersachsen finden Sie unter www.hunderegister-nds.de.
Das vollständige Gesetz kann auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums heruntergeladen werden unter www.ml.niedersachsen.de.
Hier finden Sie auch einen „Frage & Antwort"-Katalog mit allen Informationen zum Hundegesetz auf einen Blick.