Fundtiere und Wildtiere
Bei Fundtieren (und Wildtiere*) weisen wir darauf hin, dass Sie als Auftraggeber der Behandlung für die Kosten aufkommen müssen.
Werden Wildtiere, die dem Jagdrecht* unterliegen, durch Dritte der Natur entnommen, um z. B. ein verletztes Tier zu einem Tierarzt zur Behandlung zu bringen, muss derjenige, der die Tiere der Natur entnimmt, dies dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei mitteilen.
Zu dieser Meldung ist diejenige Person verpflichtet, die das Tier der Natur entnimmt – NICHT der behandelnde Tierarzt oder der Tierschutzverein, der das Tier aufnimmt.
*Unter das Jagdrecht fallen beispielsweise Füchse, Rehund Schwarzwild (Wildschweine), Feldhasen, Waschbären, Dachse, Marder, Nutrias und Wildkaninchen, aber auch Wildenten und –gänse sowie fast alle Greifvögel und Falken.
Auf jeden Fall müssen Sie wissen, dass von dem Moment an, in dem Sie sich das Tier „aneignen“, Sie die volle Verantwortung und Haftung übernehmen und für anfallende Kosten aufzukommen haben.
Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Ordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven, der Feuerwehrleitzentrale, der Polizei, bzw. mit dem Tierschutzverein Wilhelmshaven und Umgebung e. V. in Verbindung.
Tierschutzverein Wilhelmshaven e.V.
- Anschrift:
- Ladestraße 6
26389 Wilhelmshaven - Telefon:
- +49 (4421) 72172
- Fax:
- +49 (4421) 72371
- Email:
- info@tierheim-whv.de
- Internet:
- Dr. Kibat-Tierheim Wilhelmshaven
*ein Teil der Behandlungskosten wird über unsere Wildtierkasse finanziert
Wildtierauffangstationen
bei allen Wildvögeln (außer Störche/Kraniche) wenden Sie sich bitte immer an die
Vogelstation der Seehundstation Norddeich
- Anschrift:
- Waloseum
- Osterlooger Weg 3
26506 Norden - Telefon:
- +49 (4931) 973330
- Fax:
- +49
- Email:
-
- Internet:
- Seehundstation Norddeich
Weitere Informationen zu Fund- und Wildtieren
Umgang mit Fundtieren in Niedersachsen - eine Information des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Niedersachsen
Infoblatt des FLI - Fledermäuse - Artenschutz und Tollwut