Terminsprechstunde
Tagesklinik/-praxis*
Service Hotline 04421 773770
info@tierarzt-michling.de

Tierärztlicher Notdienst

Allgemeine Informationen

Während des tierärztlichen Notdienstes ist die Versorgung von Notfällen sicherzustellen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis zur nächsten regulären Sprechstunde zu warten.
Im tierärztlichen Notdienst sollen nach Vorgabe der Landes- und Bundestierärztekammern nur Tiere nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder mit starken Schmerzen behandelt werden.

Während des Notdienstes werden in der Regel keine umfangreichen Untersuchungen durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.

 

Bitte beachten Sie, dass wir außerhalb unserer Sprechzeiten gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verpflichtet sind zum Notdiensttarif (bis zum 4-fachen Satz), zuzüglich einer Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 €, abzurechnen.

Sollten Sie außerhalb unserer Sprechzeiten anrufen, wird Ihnen die Notdienstnummer mitgeteilt, unter der Sie uns oder den diensthabenden Tierarzt erreichen können. Des Weiteren wird auch über die Zeitung mitgeteilt, welcher Tierarzt an Sonn- und Feiertagen Notdienstbereitschaft hat.

Die Servicerufnummer für Informationen, tierärztliche Beratung und für Notfälle außerhalb der Sprechzeit lautet:

09001-773 770

(2,99 €/min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk ggf. abweichend; Sekundentaktung)

Damit Sie nicht aus Versehen kostenpflichtige Hotlines anrufen, kann Ihr Anschluss für solche Rufnummern gesperrt sein. So (ent)sperren Sie kostenpflichtige Rufnummern.

"Dienstbereit" bedeutet nicht "anwesend", d. h. die Tierarztpraxen/kliniken in Niedersachsen sind nicht ständig besetzt, eine telefonische Terminvereinbarung ist im Notdienst zwingend notwendig.

Sollte in einem akuten Notdienstfall der Tierhalter die Herausgabe seiner Daten (Name und Anschrift für die Rechnungserstellung) verweigern, können wir nach aktueller Auslegung der Rechslage die Notdienstbehandlung verweigern, wenn die Kosten der Behandlung absehbar 250 € übersteigen; beachten Sie die möglichen Folgen einer Nichtbehandlung.

Notdienstregelungen unserer Praxis

Möchten Sie unseren Notdienst in Anspruch nehmen, weisen wir darauf hin, dass Behandlungen im Notdienst ausschließlich gegen Sofortzahlung erfolgen (Zahlungsart: EC-Karte oder Bar).

Termine die im Notdienst vereinbart werden sind verbindlich, d. h. wir berechnen einen Zeitaufwand (Ausfallhonorar im Sinne des § 630a BGB) zuzüglich der Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 €, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bzw. rechtzeitig verlegen/absagen und der/die diensthabende Tierarzt/-ärztin vergeblich wartet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir Rechnungsfragen, Terminvergaben nur zu unseren Sprechzeiten* entgegen nehmen.

*in der Zeit von 8:00 bis 19:00

Die Servicerufnummer für Informationen, tierärztliche Beratung und für Notfälle außerhalb der Sprechzeit lautet:

09001-773 770

(2,99 €/min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk ggf. abweichend; Sekundentaktung)

Damit Sie nicht aus Versehen kostenpflichtige Hotlines anrufen, kann Ihr Anschluss für solche Rufnummern gesperrt sein. So (ent)sperren Sie kostenpflichtige Rufnummern.

Der/die diensthabende Tierarzt/-ärztin steht (unserem Klientel im speziellen) beratend zur Seite, und kann entscheiden ob eine Behandlung im Notdienst sinnvoll erscheint.*

Es wird im Notdienst immer und ausnahmslos das Praxispersonal über die Reihenfolge der Behandlung entscheiden und nicht Sie, oder die Reihenfolge Ihres Eintreffens - das nennt man dann Triage.
Wenn Sie Pech haben, treffen, während Sie schon lange in der Praxis sitzen und warten, immer neue und schwerer erkrankte Tiere ein, die sofort versorgt werden müssen und deswegen vorgezogen werden.
Selbst wenn Sie es vielleicht nicht auf Anhieb sehen oder verstehen führen Diskussionen nicht weiter.
Rechnen Sie damit und bleiben Sie geduldig!

 

Die Gebühren für diesen Service sind analog zur Notdienstregelung, bei Beratungen die das gewöhnliche Maß übersteigen berechnen wir eine Beratung gemäß GOT (GOT Teil A Lfd. Nr. 1 Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung - auch schriftlich oder fernmündlich).

*ein Anspruch auf Behandlung besteht nicht

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Tierärztlicher Notdienst

Allgemeine Informationen

Während des tierärztlichen Notdienstes ist die Versorgung von Notfällen sicherzustellen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis zur nächsten regulären Sprechstunde zu warten.
Im tierärztlichen Notdienst sollen nach Vorgabe der Landes- und Bundestierärztekammern nur Tiere nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder mit starken Schmerzen behandelt werden.

Während des Notdienstes werden in der Regel keine umfangreichen Untersuchungen durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.

 

Bitte beachten Sie, dass wir außerhalb unserer Sprechzeiten gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verpflichtet sind zum Notdiensttarif (bis zum 4-fachen Satz), zuzüglich einer Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 €, abzurechnen.

Sollten Sie außerhalb unserer Sprechzeiten anrufen, wird Ihnen die Notdienstnummer mitgeteilt, unter der Sie uns oder den diensthabenden Tierarzt erreichen können. Des Weiteren wird auch über die Zeitung mitgeteilt, welcher Tierarzt an Sonn- und Feiertagen Notdienstbereitschaft hat.

Die Servicerufnummer für Informationen, tierärztliche Beratung und für Notfälle außerhalb der Sprechzeit lautet:

09001-773 770

(2,99 €/min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk ggf. abweichend; Sekundentaktung)

Damit Sie nicht aus Versehen kostenpflichtige Hotlines anrufen, kann Ihr Anschluss für solche Rufnummern gesperrt sein. So (ent)sperren Sie kostenpflichtige Rufnummern.

"Dienstbereit" bedeutet nicht "anwesend", d. h. die Tierarztpraxen/kliniken in Niedersachsen sind nicht ständig besetzt, eine telefonische Terminvereinbarung ist im Notdienst zwingend notwendig.

Sollte in einem akuten Notdienstfall der Tierhalter die Herausgabe seiner Daten (Name und Anschrift für die Rechnungserstellung) verweigern, können wir nach aktueller Auslegung der Rechslage die Notdienstbehandlung verweigern, wenn die Kosten der Behandlung absehbar 250 € übersteigen; beachten Sie die möglichen Folgen einer Nichtbehandlung.

Notdienstregelungen unserer Praxis

Möchten Sie unseren Notdienst in Anspruch nehmen, weisen wir darauf hin, dass Behandlungen im Notdienst ausschließlich gegen Sofortzahlung erfolgen (Zahlungsart: EC-Karte oder Bar).

Termine die im Notdienst vereinbart werden sind verbindlich, d. h. wir berechnen einen Zeitaufwand (Ausfallhonorar im Sinne des § 630a BGB) zuzüglich der Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 €, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bzw. rechtzeitig verlegen/absagen und der/die diensthabende Tierarzt/-ärztin vergeblich wartet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir Rechnungsfragen, Terminvergaben nur zu unseren Sprechzeiten* entgegen nehmen.

*in der Zeit von 8:00 bis 19:00

Die Servicerufnummer für Informationen, tierärztliche Beratung und für Notfälle außerhalb der Sprechzeit lautet:

09001-773 770

(2,99 €/min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk ggf. abweichend; Sekundentaktung)

Damit Sie nicht aus Versehen kostenpflichtige Hotlines anrufen, kann Ihr Anschluss für solche Rufnummern gesperrt sein. So (ent)sperren Sie kostenpflichtige Rufnummern.

Der/die diensthabende Tierarzt/-ärztin steht (unserem Klientel im speziellen) beratend zur Seite, und kann entscheiden ob eine Behandlung im Notdienst sinnvoll erscheint.*

Es wird im Notdienst immer und ausnahmslos das Praxispersonal über die Reihenfolge der Behandlung entscheiden und nicht Sie, oder die Reihenfolge Ihres Eintreffens - das nennt man dann Triage.
Wenn Sie Pech haben, treffen, während Sie schon lange in der Praxis sitzen und warten, immer neue und schwerer erkrankte Tiere ein, die sofort versorgt werden müssen und deswegen vorgezogen werden.
Selbst wenn Sie es vielleicht nicht auf Anhieb sehen oder verstehen führen Diskussionen nicht weiter.
Rechnen Sie damit und bleiben Sie geduldig!

 

Die Gebühren für diesen Service sind analog zur Notdienstregelung, bei Beratungen die das gewöhnliche Maß übersteigen berechnen wir eine Beratung gemäß GOT (GOT Teil A Lfd. Nr. 1 Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung - auch schriftlich oder fernmündlich).

*ein Anspruch auf Behandlung besteht nicht

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