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Tagesklinik/-praxis*
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Preisinformationen

Zugegeben,

geschenkt bekommt man auch in dieser Praxis nur selten etwas, aber wir möchten, dass Sie immer wissen, wofür Sie Ihr Geld bezahlen, deshalb im Folgenden ein paar Worte zur Preisfindung der Tierärzte im Allgemeinen und zur Berechnung in unserer Praxis im Besonderen:

Alle Tierarztpraxen Deutschlands sind durch zwei gesetzlich bindende Verordnungen reglementiert:

Arzneimittel – Preis – Verordnung (AMPreisV)

vom November 1980, die genau festlegt, wie viel für ein Medikament abgerechnet werden muss. Dies gilt sowohl für alle abgegebenen, als auch für alle angewandten Medikamente.

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

zuletzt geändert am 15. August 2022.  Da es sich um eine Gesetzesverordnung (Zustimmung durch Bundesrat und Bundestag erforderlich) handelt, sind alle Tierärzte an sie gebunden.

 

Berechnet wird der ein-, zwei- oder dreifache Satz (stufenlos) einer genau definierten Gebühr. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen, bzw. bis zum vierfachen zzgl. Notdienstgebühr) Satz.

Die abgegebenen oder verwendeten Medikamente berechnen wir nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Wie Sie feststellen werden, setzen sich die meisten Tätigkeiten aus zahlreichen Einzelposten zusammen, die dann gemäß der GOT berechnet werden.
Für den Finanzminister ziehen wir dann noch zusätzlich Mehrwertsteuer ein, die wir jeden Monat gleich an das Finanzamt überweisen müssen - der Staat verdient also an Ihrem Tier kräftig mit!

Erläuterungen für Tierhalter finden sie hier

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Zugegeben,

geschenkt bekommt man auch in dieser Praxis nur selten etwas, aber wir möchten, dass Sie immer wissen, wofür Sie Ihr Geld bezahlen, deshalb im Folgenden ein paar Worte zur Preisfindung der Tierärzte im Allgemeinen und zur Berechnung in unserer Praxis im Besonderen:

Alle Tierarztpraxen Deutschlands sind durch zwei gesetzlich bindende Verordnungen reglementiert:

Arzneimittel – Preis – Verordnung (AMPreisV)

vom November 1980, die genau festlegt, wie viel für ein Medikament abgerechnet werden muss. Dies gilt sowohl für alle abgegebenen, als auch für alle angewandten Medikamente.

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zuletzt geändert am 15. August 2022.  Da es sich um eine Gesetzesverordnung (Zustimmung durch Bundesrat und Bundestag erforderlich) handelt, sind alle Tierärzte an sie gebunden.

 

Berechnet wird der ein-, zwei- oder dreifache Satz (stufenlos) einer genau definierten Gebühr. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen, bzw. bis zum vierfachen zzgl. Notdienstgebühr) Satz.

Die abgegebenen oder verwendeten Medikamente berechnen wir nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Wie Sie feststellen werden, setzen sich die meisten Tätigkeiten aus zahlreichen Einzelposten zusammen, die dann gemäß der GOT berechnet werden.
Für den Finanzminister ziehen wir dann noch zusätzlich Mehrwertsteuer ein, die wir jeden Monat gleich an das Finanzamt überweisen müssen - der Staat verdient also an Ihrem Tier kräftig mit!

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