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Abgabe von Medikamenten an fremde Tierhalter

Immer wieder verlangen Tierbesitzer, deren Tier noch nie in unserer Praxis vorstellig war, die Abgabe von Medikamenten, sei es, dass ihre Tierarztpraxis gerade geschlossen ist oder sie sich auf einer Reise befinden und die Dauermedikamente für ihr Tier zuhause vergessen haben.
Die wenigsten Tierbesitzer sehen ein, dass eine Abgabe vom Arzneimittelgesetz her nur erlaubt ist, wenn der Patient vorgestellt wird.
Viele Tierbesitzer können nicht verstehen, dass ein Tierarzt keine öffentliche Apotheke betreibt.

Hier ein Auszug der entsprechenden Gesetzespassagen:

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
(Arzneimittelgesetz AMG) vom 19.10.2012

Auszug:

AMG § 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte

(3) Auf Verschreibung dürfen Arzneimittel… nur in Apotheken abgegeben werden.

-> Von tierärztlichen Hausapotheken dürfen keine Verschreibungen anderer Tierärzte beliefert werden.

(4) Arzneimittel… dürfen ferner im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte nur an Halter der von Ihnen behandelten Tiere abgegeben und zu diesem Zweck vorrätig gehalten werden.

-> Dieses gilt auch für die Abgabe von Arzneimitteln zur Durchführung tierärztlich gebotener und tierärztlich kontrollierter krankheitsvorbeugender Maßnahmen bei Tieren, wobei der Umfang der Abgabe den auf Grund tierärztlicher Indikation festgestellten Bedarf nicht überschreiten darf.


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